Geschäftsaufgaben, die im Register III geführt werden:
1. Verfahren nach dem Zweiten Abschnitt des Zweiten Teils der Bundesrechtsanwaltsordnung,
2. Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse der Organe der Rechtsanwaltskammer (§ 112 f BRAO),
3. Anträge auf Amtsenthebung von Mitgliedern der Anwaltsgerichte (§ 95 Abs. 2 BRAO) und von anwaltlichen Mitgliedern des Anwaltsgerichshofes (§ 103 Abs. 4 BRAO), soweit nicht der 1. Senat zuständig ist,
4. verwaltungsrechtliche Anwaltssachen (§ 112 a BRAO), soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Senats begründet ist,
5. Verfahren nach dem Zweiten Abschnitt des Vierten Teils der BRAO (sogenannte belehrende Hinweise) sowie Verfahren nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Teils der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§46-46 c BRAO), soweit nicht der 1. oder 5. Senat zuständig ist.
6. alle sonstigen Angelegenheiten und Verfahren, die zur Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofes gehören und die keinem anderen Senat zugewiesen sind.
Vorsitzender
Regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden
Weitere anwaltliche Mitglieder
Weitere berufsrichterliche Mitglieder