Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten durch den Bayerischen Anwaltsgerichtshof.
1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Bayerischer Anwaltsgerichtshof
Prielmayerstraße 5, 80335 München
Telefon: 089-5597-2724
Telefax: 089-5597-3750
E-Mail: anwaltsgerichtshof(at)olg-m.bayern.de
2. Den Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Der Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs
Prielmayerstraße 5, 80335 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter(at)olg-m.bayern.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung
Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie gegebenenfalls eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c) und Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO und Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Ihre Daten verarbeiten wir zur Erfüllung unseres Rechtsprechungsauftrags (Art. 92 Grundgesetz).
4. Kategorien der personenbezogenen Daten
Der Bayerische Anwaltsgerichtshof verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die im gerichtlichen Verfahren von Ihnen oder von Dritten (Rechtsanwälten, sonstigen Personen, Behörden u.a.) mitgeteilt werden. Personenbezogene Daten können insbesondere Kontaktdaten der Verfahrensbeteiligten sowie sonstiger Personen (Zeugen u.a.) und auch Daten der Gerichtspersonen sein, die das Verfahren bearbeiten.
5. Ihre personenbezogenen Daten können bei Bedarf durch den Bayerischen Anwaltsgerichtshof weitergegeben werden, soweit die Weitergabe der Daten jeweils erforderlich ist, insbesondere an:
6. Fristen für die Löschung von Daten
Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens werden Ihre Daten bis zum Ablauf der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsverordnung – AufbewV) vom 29. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung aufbewahrt.
Daten, die von bleibendem Wert für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, für die Sicherung berechtigter privater Interessen oder für die Forschung sind, können auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach näherer Maßgabe des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) den staatlichen Archiven übermittelt werden.
7. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Bayerische Anwaltsgerichtshof, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.