3. Senat

Geschäftsaufgaben

1. Rechtsmittel (Berufungen und Beschwerden) gegen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) der Anwaltsgerichte für die Bezirke der Rechtsanwaltskammer in den Oberlandesgerichtsbezirken München, Nürnberg und Bamberg, einschließlich der sofortigen Beschwerden nach § 199 Abs. 2 Satz 3 BRAO,
2. Anträge auf gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nach § 122 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 123 Abs. 2 Satz 2 BRAO,
3. Verfahren nach §§ 138 a, 138 c StPO i. V. m. § 116 BRAO,

soweit die unter 1. bis 3. aufgeführten Verfahren im Register II mit einer ungeraden Nummer eingetragen sind. Ist oder war der Senat jedoch bereits mit einem Rechtsmittel im selben Verfahren befasst, bleibt er ohne Ausgleich unabhängig von der Nummer auch für weitere im selben Verfahren eingelegte Rechtsmittel zuständig.


Vorsitzender

  • Rechtsanwalt Dr. Spatscheck, München


Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden

  • Rechtsanwalt Dr. Zanker, Augsburg


Weitere anwaltliche Mitglieder

  • Rechtsanwältin Dr. Miluscheva, München
  • Rechtsanwältin Lechner, München
  • Rechtsanwältin Elsdörfer, Germering


Weitere berufsrichterliche Mitglieder

  • Richter am OLG München Krätzschel
  • Richterin am OLG München Kronberger
  • Richter am OLG München Hernicht
  • Richterin am OLG Nürnberg Dr. Müller-Höll