2. Senat

Geschäftsaufgaben

1. Rechtsmittel (Berufungen und Beschwerden) gegen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) der Anwaltsgerichte für die Bezirke der Rechtsanwaltskammer in den Oberlandesgerichtsbezirken München, Nürnberg und Bamberg, einschließlich der sofortigen Beschwerden nach § 199 Abs. 2 Satz 3 BRAO,
2. Anträge auf gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nach § 122 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 123 Abs. 2 Satz 2 BRAO,
3. Verfahren nach §§ 138 a, 138 c StPO i. V. m. § 116 BRAO,

soweit die unter 1. bis 3. aufgeführten Verfahren im Register II mit einer geraden Nummer eingetragen sind. Ist oder war der Senat jedoch bereits mit einem Rechtsmittel im selben Verfahren befasst, bleibt er unabhängig ohne Ausgleich von der Nummer auch für weitere im selben Verfahren eingelegte Rechtsmittel zuständig.


Vorsitzender

  • Rechtsanwalt Holger Zebisch, Erlangen


Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden

  • Rechtsanwalt Christian Gloeckner, Nürnberg


Weitere anwaltliche Mitglieder

  • Rechtsanwalt Glattfeld, München 
  • Rechtsanwältin Heuberger, München
  • Rechtsanwältin Leuteritz, Bamberg


Weitere berufsrichterliche Mitglieder

  • Richterin am OLG Nürnberg Firlus
  • Richterin am OLG München Schauer
  • Richter am OLG München Dr. Westphal
  • Richterin am OLG Bamberg Friedrich