1. Senat

Geschäftsaufgaben

1. Verfahren nach dem Ersten Abschnitt des Zweiten Teils der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 4 bis 17), soweit nicht der 5. Senat zuständig ist,
2. Verfahren nach anderen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung, soweit diese auf eine entsprechende Anwendung der §§ 4 bis 17 BRAO verweisen,
3. Verfahren nach dem EuRAG,

soweit die unter Ziffer 1.,  2. und 3. aufgeführten Verfahren im Register I mit einer geraden Nummer eingetragen sind. 

4. Anträge nach § 103 Abs. 4 BRAO, soweit Mitglieder des 4. Senats betroffen sind.
5. Verfahren nach dem Zweiten Abschnitt des Vierten Teils der BRAO (sogenannte belehrende Hinweise) sowie Verfahren nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Teils der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 46 bis 46 c BRAO), soweit nicht der 4. oder 5. Senat zuständig ist. 

Vorsitzender

  • Rechtsanwalt Kohlmeier, München


Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden

  • Rechtsanwalt Baumann, München


Weitere anwaltliche Mitglieder

  • Rechtsanwalt Martin, Schweinfurt
  • Rechtsanwalt Dipl.-Jurist Dr. Raith, Dingolfing
  • Rechtsanwalt Dr. Trost, Erlangen


Weitere berufsrichterliche Mitglieder

  • Vorsitzende Richterin am OLG München Tacke
  • Richterin am OLG Nürnberg Zeller
  • Vorsitzender Richter am OLG München Dr. Brokamp 
  • Richterin am OLG München Schiefer