Geschäftsaufgaben
1. Verfahren nach dem Ersten Abschnitt des Zweiten Teils der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 4 bis 17), soweit nicht der 5. Senat zuständig ist,
2. Verfahren nach anderen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung, soweit diese auf eine entsprechende Anwendung der §§ 4 bis 17 BRAO verweisen,
3. Verfahren nach dem EuRAG,
soweit die unter Ziffer 1., 2. und 3. aufgeführten Verfahren im Register I mit einer geraden Nummer eingetragen sind.
4. Anträge nach § 103 Abs. 4 BRAO, soweit Mitglieder des 4. Senats betroffen sind.
5. Verfahren nach dem Zweiten Abschnitt des Vierten Teils der BRAO (sogenannte belehrende Hinweise) sowie Verfahren nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Teils der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 46 bis 46 c BRAO), soweit nicht der 4. oder 5. Senat zuständig ist.
Vorsitzender
Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden
Weitere anwaltliche Mitglieder
Weitere berufsrichterliche Mitglieder