Bei dem Anwaltsgericht München sind 4 Kammern gebildet.
Der 1. Kammer gehören an:
1. als Vorsitzender RA Dr. Kurt Bröckers
2. als Beisitzer
Der 2. Kammer gehören an:
1. als Vorsitzende RAin Dr. Katharina von Ciriacy-Wantrup
2. als Beisitzer
Der 3. Kammer gehören an:
1. als Vorsitzender RA Jürgen Lietz
2. als Beisitzer
Der 4. Kammer gehören an:
1. als Vorsitzende RAin Dr. Annette von Stetten
2. als Beisitzer
Das Präsidium des Anwaltsgerichts München besteht aus folgenden Mitgliedern:
1. RA Dr. Kurt Bröckers, Vorsitzender des Präsidiums und Geschäftsleitender Vorsitzender
2. RAin Dr. Annette von Stetten
3. RA Dr. Jens Bosbach
4. Jürgen Lietz
5. RA Hartmut Girshausen
6. RA Dr. Björn Hellfeld
Das Anwaltsgericht München ist zuständig für das anwaltsgerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug betreffend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung der Rechtsanwaltskammer München angehören. Das Verfahren vor dem Anwaltsgericht München wird eingeleitet durch Einreichung
Diese Verfahren werden bei Eingang im Rotationsprinzip gemäß des Geschäftsverteilungsplans auf die jeweiligen Kammern verteilt; spezielle Zuständigkeiten sind daher bei den einzelnen Kammern nicht vorhergesehen.
Kontaktdaten
Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München
Marienstraße 14 - 16, 80331 München
Telefon: 089-598380
Telefax: 089-5501587
E-Mail: info(at)anwaltsgericht-muenchen.de
Geschäftszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr